Rechtsextremismus ist größte Bedrohung für Flüchtlingsheime

Veröffentlicht am 27.01.2016 in Freiheit & Sicherheit

Dr. Holger Poppenhäger

Gegen bestehende, geplante oder vermutete Flüchtlings- und Asylunterkünfte sind im Freistaat Thüringen von Januar bis November 2015 insgesamt 58 Straftaten verübt worden. Davon sind allein 32 der politisch motivierten Kriminalität –rechts- zuzurechnen. 

2014 waren es insgesamt nur 9 Straftaten, wovon allein 8 rechts motiviert waren. „Diese Entwicklung der Gewaltbereitschaft und inakzeptabler Straftaten gegenüber anderen Kulturen ist alarmierend und besorgniserregend,“ erklärte Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger. Dies spiegelt auch einen bundesweiten Trend wieder, so auch eine Einschätzung des Bundesinnenministeriums.

Durch rechts motivierte Kriminalität waren in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 in Thüringer 50 (2014-57) Gewaltdelikte zu verzeichnen. Die meisten davon (16) im Bereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld. 2014 lag der Schwerpunkt noch in den Landespolizeidirektionen Gotha (12) und Jena (18). Die Opfer dieser Delikte (2015 - 63, 2014 - 84) kamen in vorbezeichneten Zeitraum 2015 aber mehrheitlich aus Deutschland (2015 - 33, 2014 – 64).

Im Zuge der hohen Zahlen nach Deutschland einreisender Flüchtlinge verstärkten sich nicht nur die rechtsextremistische Anti-Asyl-Agitation, sondern auch die entsprechenden Aktivitäten. Diese reichen u. a. von Sachbeschädigungen, dem Verbreiten von Flyern über demonstrative Aktionen bis hin zu Straftaten wie Brandanschläge auf Unterkünfte. Überdies hat insbesondere die rechtsextremistische Propaganda und Hetze im Internet an Schärfe zugenommen.

„Die Sicherheits- und Ordnungsbehörden werden alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen,“ so Poppenhäger. Notwendig sei allerdings auch ein wachsames Auge der Zivilgesellschaft, um Taten frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

In der polizeilichen Kriminalitätsstatistik werden nur solche Straftaten der „Politisch motivierten Kriminalität“ zugeordnet, die in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.

Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

 
 

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